... heißen Sie die Kinder und das gesamte Team der Hans-Christian Andersen Grundschule!
Liebe Eltern,
der Bundesrat hat bekanntlich mit Zustimmung des Bundesrates neue Regelungen zum Kinderkrankengeld getroffen.
Mit dem Gesetz wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von 10 auf 20 Tage und für Alleinziehende von 20
auf 40 Tage verdoppelt.
Voraussetzungen sind, dass:
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.
Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen.
Mehr Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld/164976
Die Schulbescheinigung, die Sie zur Beantragung brauchen, bekommen Sie im Schulbüro.
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